Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH Südfeld 18, 59387 Ascheberg-Herbern
1. Geltung der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
In den angegebenen Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten. Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung fällig. Teilzahlungen sind nur bei gesonderter, schriftlicher Vereinbarung möglich.
3. Eigentumsvorbehalt gegenüber nichtgewerblichen Kunden
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und Anlagen vor. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltswarewird der Kunde auf das Eigentum der Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug - ist die Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltswaredurch die Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet kein Rücktritt vom Vertrag.
4. Eigentumsvorbehalt gegenüber den gewerblichen Kunden
Die gelieferten Gegenstände und Anlagen bleiben bis zur Bezahlung und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit den gelieferten Sachen entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum der Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen stets für die Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH als Herstellerin, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum der Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig auf die Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind ihm nicht gestattet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH ab. Diese ermächtigt den Kunden unwiderruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur dann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug- ist die Firma Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet kein Rücktritt vom Vertrag. Die der Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH gewährten Sicherheiten wird sie auf Verlangen nach Wahl des Kunden freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
5. Bauleistungen
Bei der Erstellung von Bauleistungen gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB Teil B und Teil C auszugsweise bezüglich DIN18382u. DIN 18384.
Gewährleistung und Haftung beim Verkauf von Gegenständen und Anlagen
Ist der gelieferte Gegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert die Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessert nach. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Datum der Lieferung. Offensichtliche Mängel müssen der Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenständesind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Kunden bereit zu halten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber der Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH aus. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert. Die Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH steht dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung ihrer gelieferten Gegenstände zur Verfügung. Sie haftet hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart worden ist. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs-bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
Gewährleistung und Haftung bei Reparaturen an Gegenständen
Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit der Abnahme der Reparatur. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Fehler, die durch Beschädigung durch den Kunden verursacht werden, für Schäden durch höhere Gewalt, für Verschleißmängel etwa in Folge von Überbeanspruchung oder durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch und für Mängel, die durch Verschmutzung oder nicht ordnungsgemäße Wartung entstanden sind. Auch dann, wenn ohne das Einverständnis der Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH Änderungen an den Reparaturleistungen vorgenommen werden, besteht kein Gewährleistungsanspruch. Die Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH haftet für Schäden und Verluste der reparierten Sache, soweit sie oder ihre Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Schadensersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Fa. Dirk Lohmann Elektrotechnik GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Umgekehrt haftet der Kunde bei leichter Fahrlässigkeit nicht aus positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsschluss.